Als Patientin einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Frauenärztliche Untersuchungen zunächst im Abstand von vier Wochen, ab der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) im zweiwöchigem Abstand bis zur Entbindung
  • drei Ultraschalluntersuchungen : zwischen der 9. und 12. SSW, der 19. und 22. SSW und der 29. und 32. SSW
  • Bei der 2. Routine-Ultraschall-Untersuchung (19.-22. SSW) können Sie zwischen der „Basis-Ultraschalluntersuchung“ und der „erweiterten Basis-Ultraschall-Untersuchung“ wählen.
  • Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors, Durchführung eines Antikörper-Suchtestes (Wiederholung zwischen der 24. und 28. SSW)
  • Ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes ( 50 g oGTT= oraler Glukosetoleranztest) zwischen der 24. und 28. SSW
  • Infektionsdiagnostik auf Röteln-Immunität , Chlamydia trachomatis, HIV (mit Einverständnis der Schwangeren), Hepatitis-B-Virus , Lues (Syphilis), Varziella-Zoster-Virus (Windpocken)