Krebsvorsorge
Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig !
Als gesetzlich Versicherte haben Sie aufgrund der „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ der Krankenkassen Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:
- Zwischen dem vollendeten 20. Lebensjahr und vollendetem 35. Lebensjahr : jährlicher Zellabstrich vom Muttermund und Gebärmutterhals, Tastuntersuchung des inneren Genitales
- Bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr einmal jährlich Früherkennungstest auf Chlamydieninfektion
- Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust und der örtlichen Lymphknoten (Achselhöhle), Inspektion der Haut
- Ab dem vollendeten 35. Lebenjahr: alle 3 Jahre Zellabstrich + HPV-Abstrich (Co-Testing) vom Muttermund und Gebärmutterhals (sofern der Gebärmutterhals/ die Gebärmutter vorhanden ist)
- Ab dem Alter von 50. Jahren: zusätzlich digitale Untersuchung des Rektums sowie Durchführung des immunologischen Stuhltestes auf okkultes Blut im Stuhl einmal jährlich,
- Früherkennung Brustkrebs mittels Mammographiescreening alle 2 Jahre
- Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr: zusätzlich eine Darmspiegelung alle 10 Jahre oder alle zwei Jahre ein immunologischer Stuhltest auf okkultes Blut im Stuhl